Die Expertengruppe der Vereinten Nationen zur Standardisierung Geographischer Namen (United Nations Group of Experts on Geographical Names, UNGEGN), das globale Standardisierungsgremium im Bereich der Toponymie, vertrat in den 1970er und 1980er Jahren eine sehr restriktive Haltung zur Verwendung von Exonymen im Sinne von geographischen Namen, die nicht von der örtlichen Bevölkerung verwendet werden und sich vom Endonym unterscheiden. Dies änderte sich aber in den späteren 1990er Jahren und besonders nach der UNESCO-Konvention zum Schutz des immateriellen kulturellen Erbes im Jahr 2003, die Exonyme einschloss. Derzeit diskutiert die UNGEGN einen Resolutionsentwurf, der diese konziliantere Haltung gegenüber Exonymen zum Ausdruck bringen soll. Der Autor ist als Mitglied der Expertengruppe in diese Diskussion eingebunden und wird ihr einen Entwurf vorlegen, den er aber auch vorher schon mit möglichst vielen Fachleuten besprochen haben will. Das wesentliche Kriterium dieses Entwurfes wird sein, welche Verwendungsweisen von Exonymen kulturell und politisch sensibel und daher gut vertretbar sind. Unter diesem Gesichtspunkt wird die Verwendung von Exonymen sowohl nach Namenkategorien (von Staatennamen über Namen von Siedlungen bis zu Namen von Naturobjekten, darunter auch von Staaten und Sprachgrenzen überschreitenden Objekten wie Gebirgen, großen Flüssen, Meeren und Ozeanen) als auch nach Verwendungsarten (zur Kommunikation zwischen Sprechern derselben Sprache, zur Kommunikation zwischen Sprechern verschiedener Sprachen, zur offiziellen oder informellen Kommunikation, zur Orientierung an Ort und Stelle wie bei Straßenkarten und Navigationshilfen, zur externen Information über das Objekt wie bei Schulatlanten u.a.) differenziert und bewertet.
74. DKK
Dresden 2026